Der "Historikerirrtum" ist verwandt mit dem "Rückschaufehler" und kann leicht verwechselt werden.
Der Rückschaufehler überschätzt die Fähigkeit ein Ergebnis vorauszusehen; Der Historikerirrtum hingegen beurteilt eine Entscheidung unfairerweise mittels Informationen, die erst verfügbar waren, nachdem das Ergebnis der Entscheidung schon bekannt ist.
--> Beispiele zur Abgrenzung s. "Alternative Pfade"
"Hinterher weiß man vieles besser; vor allem erinnert man sich nur verzerrt an seine eigenen Prognosen und unterstellt anderen, dass sie den Verlauf hätten vorhersehen können. Es besteht die Tendenz, wenn das Ergebnis einer Handlung oder einer Ereigniskette bekannt ist, daraus zu schließen, dass dieses Ergebnis auch vorhersehbar war oder sogar vorhergesehen wurde. Das wird oft nicht bedacht und daraus ergibt sich leicht ein Rückschau-Fehler. Bei der Rückschau auf fremde Entscheidungen, spricht man vom Historiker-Irrtum. Man könnte ihn auch Juristen-Irrtum nennen."
Aus: Methoden des Lernens in der Rechtswissenschaft